Allgemeine Geschäftsbedingungen (gemäß den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V.)
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Illustrator und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Individual-vereinbarungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen derSchriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlichsolcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden,selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sieBezug genommen wird.
2. Urheberschutz und Nutzungsrecht
Die vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheber-rechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten undderen angemessener Vergütung.
3. Aufträge
Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokollesind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heran-zuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigenRechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben unddem Auftraggeber einräumen.
4. Vergütung
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlichPräsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig,soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.Die Vergütung setzt sich zusammen aus:a) der Entwurfsvergütungb) der Werkzeichnungsvergütungc) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Werk-zeichnung.Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnenVergütungsbestandteile angerechnet:30 % auf die Entwurfsvergütung30 % auf die Werkzeichnungsvergütung40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche eingeräumt werden.Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entstehtunabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keineNutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung,nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinenEinfluss auf die Höhe der Vergütung.Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wiefolgt:50 % auf die Entwurfsvergütung50 % auf die Werkzeichnungsvergütung.Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltendenUmsatzsteuer zu entrichten sind. Die Künstlersozialversicherungsabgabeist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütungenthalten.
5. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochenoder erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, die 50 % der zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlags -zahlungen zu leisten:1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten1/3 nach Ablieferung.Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigungnach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlags -zahlungen. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einerZahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagennach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattungder Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu,wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten odervom Illustrator anerkannt sind.
6. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden, soweit verein-bart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesonderean Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die ererstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle dem Auftraggeberim Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalenWerkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster)bleiben im Eigentum des Illustrators. Dem Auftraggeber wird ein Rechtzum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum vertragsgemäßen Gebrauch der Leistung des Illustrators auf den Besitz der Werkstückezwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet das Recht zum Besitz spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen demIllustrator und ihm. Die Werkstücke sind nach Ende des Rechts zum Besitz unbeschädigtzurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. DieRücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. BeiBeschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhevon 100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch eine solcheZahlung Eigentumsrechte zu erwerben.Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mitdem Auftraggeber. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden demAuftraggeber nicht eingeräumt. Eine etwaige weitergehende vertraglicheNutzungsrechts-Einräumung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommene Werk -zeichnung. Die Leistungen und Werke des Illustrators dürfen nur in demUmfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sichaus dem Zweck des Auftrags ergibt. Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der Auftrag -geber nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur für dievereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechtsein-räumung mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindestnicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus.Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus -gehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Illustrators. Über den Umfang der Nutzung steht dem Illustrator ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrechtdes Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Illustrators, insbeson-dere Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamtenden Auftrag betreffenden Vergütung des Illustrators auf den Auftraggeberüber.Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalenErfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den Bilddatenelektronisch verknüpft werden.Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originaleoder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zubearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändernzu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbartenRechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fallgesondert zu vergüten.Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet. Der Illustrator ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahrenund/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeberdie Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namens -nennungsrechte ist der Illustrator berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höheder dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, ne-ben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungs-ansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn,dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeberwährend der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt,ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Ände-rung und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderungund/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatz -leistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) odertechnische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je nachAufwand gesondert berechnet. Der Illustrator wird den Aufwand nach einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw.Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen des I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich,wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat,nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 und 5 zu zahlendenTeilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringungfällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungenund Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.
8. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zurErbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationensowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Ver -fügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung dieserUnterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter ver-pflichtet, den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen,die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvollsein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass siedem Illustrator möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung undRückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur,wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahrdes Auftraggebers.Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten inAnnahmeverzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigungverlangen. Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieserEntwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflich-tet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.
9. Lieferung, Lieferzeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle techni-schen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Frei -gaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nichtund ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auf-traggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwandnicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einenangemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. DieEinrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald die Arbeitenund Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Com-puters, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstigevom Illustrator nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird dieLieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entspre-chend für den Fall, dass sich der Illustrator beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrundhöherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt. Verzögert sich dieDurchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu ver -treten hat, so kann der Illustrator Schadensersatz verlangen, den er durchangemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbar-ten Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervonunberührt.
10. Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt dieÜbergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeber die Lieferungan einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr undRechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, fallsein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme derLeistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an denAuftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgenoder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder Anfuhr) übernommen hat.
11. Mängelgewährleistung, Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt derIllustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack desAuftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auf-traggebers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen. DieGewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser dievon dem Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nachErhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft undMängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farblicheAbweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinenMangel dar. Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächstzur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt dieNacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einervon ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seinerWahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechendeHerabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nach -erfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweitenNacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrüber-gang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem Rechts-grund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, ein -schließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oderErfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, istdie Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise ein-tretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung aus -genommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund vonVerletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators.Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-Provider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sichseine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computer -viren wird ausgeschlossen, sofern der Illustrator nicht vorsätzlich odergrob fahrlässig handelt.Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der recht-lichen Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen. Verletzendie Leistungen des Illustrators die Rechte Dritter oder sind sie sonstrechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen desAuftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftrag -geber. Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden,einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu er-setzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Illustratorwird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundeneRechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen odersonstige Beistellungen, die dem Illustrator vom Auftraggeber vorgegebenoder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeberdafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebe-nenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen. Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem Voran -gegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch imHinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mit -arbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Illustra-tor mindestens fünf einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich.Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbungzu verwenden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Illustrators.Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksam-keit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftform -erfordernisses. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragesberührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche giltfür Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zurAusfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.